Leasing

Leasing ist eine spezielle Form der Vermietung von Wirtschaftsgütern, die späteres Eigentum an den Objekten ermöglicht, dessen Erwerb aber nicht voraussetzt. Im Gegensatz zum Kauf wird also nicht der Erwerb, sondern die Nutzung von Gütern vollzogen.

Bereits heute werden 15 % aller Investitionen in Deutschland über Leasing abgewickelt. Da sich die Großbanken aus dem Firmenkreditgeschäft zurückziehen, wird die Bedeutung von Leasing als alternative Finanzierungsmöglichkeit stark zunehmen.

 

BEZIEHUNGSVERHÄLTNISSE IM LEASINGVERTRAG:
 

LEASINGGEBER

 

 

 

 

Leasingvertrag

Annahmebestätigung

Leasingraten

Abtretung Garantie

 

 

 

 

LEASINGNEHMER

 

LEASINGEBER

 

 

 

 

Bestellung/Eintritt

Rechnung

Zahlung

Garantie

 

 

 

 

LIEFERANT

 

LEASINGNEHMER

 
 

 

 

Auswahl Objekt
Konditionen, Preis

Lieferung

Gewährleistung

 
 

 

 

LIEFERANT

 

TEILAMORTISATIONSVERTRAG:

Anschaffungswert, Gewinn und Kosten des Leasinggebers werden während der Vertragslaufzeit durch die gezahlten Leasingraten nur bis auf den vereinbarten Restwert getilgt. Als Restwert wird der geschätzte Marktwert des Objektes nach Ablauf des Vertrages bezeichnet.
 

VOLLAMORTISATIONSVERTRAG:

Der Anschaffungswert des Leasingobjektes sowie Gewinn und Kosten des Leasinggebers werden durch die gezahlten Leasingraten während der Vertragslaufzeit vollständig getilgt.

 

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